EILMELDUNG: Sozialgericht Gotha erklärt “Sanktionen für Verfassungswidrig”

Unbenannt

von FHP: Freie Hartz IV Presse

EILMELDUNG: Sozialgericht Gotha erklärt “Sanktionen für Verfassungswidrig”

(Az: S 15 AS 5157/14)
Das Sozialgericht in Gotha hält Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger für verfassungswidrig und ruft das Bundesverfassungsgericht an. Damit wird nun den Karlsruher Richtern diese Grundsatzfrage erstmals von einem Sozialgericht vorgelegt, teilte das Gothaer Gericht am Mittwoch mit.

Es sieht u.a. die Menschenwürde verletzt, das bei Nichteinhaltung von Terminen oder Ablehnung von Job-Angeboten, Sozialeistungen gekürzt werden.
Der Staat müsse stets ein menschenwürdiges Existenzminimum gewähren und jederzeit garantieren.
Außerdem bedeuteten Sanktionen unter anderem auch einen Verstoß gegen die Berufsfreiheit, argumentierte das Gothaer Gericht.

Das Bundesverfassungsgericht hat nach eigenen Angaben aktuell bereits einige Verfahren vor zu liegen, in denen es um Leistungskürzungen geht.
Über die Verfassungsmäßigkeit von Sanktionen haben die Karlsruher Richter noch nicht entschieden. Hatte jedoch in seinem Grundsatzurteil von 2010 zur Höhe der Hartz-IV-Sätze, dem Gesetzgeber einen “Gestaltungsspielraum” zugestanden.

Das Bundessozialgericht hatte laut Medienberichten Ende April entschieden, dass Kürzungen bis zu 30 Prozent noch verfassungsgemäß seien.

In dem jetzigen Fall jedoch, hatte das Jobcenter Erfurt nach Angaben des Gothaer Gerichts, die Hartz- Leistungen in zwei Schritten um 60 Prozent gekürzt, weil der Kläger Angebote abgelehnt hat.
Leider haben solche Vorlagen von Gerichten in Karlsruhe eine meist geringe Erfolgsquote.
Dennoch ist zu erwarten, das nun geklärt wird in welchen Umfang die Berufwahl tatsächlich eingeschränkt werden darf und in welchen Umfang Sanktionen sich tatsächlich mit dem Grundgestz vereinbaren lassen.
(Quelle: dpa)

Redaktioneller Hinweis:
Mit Blick auf dieses Urteil sollten Betroffene in Widerspruchs- und Klageverfahren mit Verweis auf das Urteil von Gotha, Hilfsweise die sofortige “Aussetzung der Sanktion” ( hilfsweise unter Androhung von Schadensersatzklagen) beantragen!
@FHP

und

Zweite Eilmeldung zum Sozialgericht Gotha

Bravo und Danke
Die Linke hat die Forderung der FHP: Freie Hartz IV Presse, offenbar nochmals aufgegriffen und fordert:

Die Aussetzung der Sanktionen bis zur Entscheidung in Karlsruhe:

Düsseldorf (ots) – Angesichts gerichtlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Hartz-IV-Sanktionen hat die Linke ein Moratorium gefordert. “Bis das Bundesverfassungsgericht ein Urteil fällt, müssen jetzt die menschenunwürdigen Sanktionen gegen Empfängerinnen und Empfänger des Arbeitslosengeldes II vollständig ausgesetzt werden”, sagte Linke-Parteichefin Katja Kipping der in Düsseldorf erscheinenden “Rheinischen Post” (Freitagausgabe).

Das Sozialgericht in Gotha sieht durch die Kürzungen, u.a. die Menschenwürde angetastet sowie Gefahren für Leib und Leben und deshalb das Verfassungsgericht eingeschaltet.

Redaktionelle Anmerkung:
Jeder Sanktionsbetroffene kann zunächst mit oder ohne Anwalt
zeitnah und schriftlich mit Verweis auf das Urteil (Az: S 15 AS 5157/14) die Aussetzung des Verwaltungsaktes oder die “Ruhendstellung” des Gerichtsverfahren nach:

§ 202 Sozialgerichtsgesetz in Verbindung mit § 251 ZPO beantragen!

In gerichtlichen Verfahren hat das Gericht das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, wenn anzunehmen ist, dass wegen Schwebens von Vergleichsverhandlungen oder aus sonstigen wichtigen Gründen diese Anordnung zweckmäßig ist.

Danke an alle Leser für die enorme Fürsprache und Verbreitung unserer Artikel!
Mit über 30.000 Leser binnen 48 Std. habt ihr gezeigt, das die Arbeit der FHP offenbar viel Zustimmung erhält.
@ FHP by Perry Feth / Redakteur

quelle FHP: Freie Hartz IV Presse

in diesem sinne :)

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