Edathy voll entlastet – Vorratsdatenspeicherung gesetzeswidrig

Berlin. -CO-  Laut den alternativen Medien “Junge Freiheit” und “Deutsche Wirtschafts Nachrichten” wurde dem guten Menschen und Kinderliebhaber (Vera Lengsfeld)  mit halbem Migrationshintergrund, Sebastian Edathy,  tatsachlich  im Jahre 2014 für die Jahre 2005-2010 vorgeworfen:

Der Leiter der Staatsanwaltschaft, Jörg Fröhlich, sagte am Freitag in Hannover, Edathy habe nach Erkenntnissen seiner Behörde zwischen Oktober 2005 und Juni 2010 neun Mal im Onlineshop eines kanadischen Unternehmens insgesamt 31 Filme und Fotosets von unbekleideten Jungen zwischen neun und 13 bis 14 Jahren bestellt.

Die Frage die sich hier ergibt, – woher sind die Daten? Seit wann können trotz abgesagter “Vorratsdatenspeicherung” Daten gesammelt werden? Und, seit 2005 bis 2010?

Wer im Deutschen Bundestag ist verantwortlich für die Speicherung der IP-Adressen der Abgeordneten, die niemals hätte stattfinden dürfen, und über die Jahre, wer will sie wem gerichtsfest zuordnen ohne gesetzliche Grundlage?

Fragen über den “Rechtsstaat” sind natürlich ausgeschlosssen, allen gehts gut, Edathy war fällig (!) – dem stimmen wir zu.

Wir haben Keine Sympatien mit Herrn Edathy, – das muss klar gesagt werden, – trotzdem sollte klar sein, aus welchem Grund öffentlich behauptet werden kann, über Daten der Jahre 2005-2010 der Transaktionen des Herrn Edathy zu verfügen, ohne dass es ein Gesetz zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung gibt.

Wer loggt mit? Friedrichs “Amerkaner”-Freunde? – Das wird die Kolonialregierung demnächst sicher öffentlich erklären müssen.

 


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