eCall wird zur Pflicht – Ab 2018 in Neuwagen

Nachdem die Zahl der Verkehrstoten seit Jahrzehnten rückläufig war, stieg sie 2014 wieder leicht an. 2014 fanden 3.368 Menschen auf deutschen Straßen den Tod und mit 389.000 stieg die Zahl der Verletzen um vier Prozent im Vergleich zu 2013 an. Europaweit liegt die Zahl der Verkehrstoten bei etwa 40.000. Zwar bieten diverse Automobilhersteller schon die Möglichkeit ein Notrufsystem zu installieren, diese sind jedoch nicht einheitlich und untereinander nicht kompatibel. Die EU hat sich das Ziel gesetzt, jährlich 2.500 Menschen durch den Einsatz eines einheitlichen automatischen Notrufsystems namens eCall zu retten.

Wie funktioniert das System

eCall wird zur Pflicht – Ab 2018 in NeuwagenIm April 2015 hat das EU-Parlament beschlossen, das ab 2018 alle Neuwagen mit dem automatischen Notrufsystem eCall (Emergency Call) ausgestattet sein müssen. Dieser soll im Falle eines Unfalls selbstständig die Rettungskräfte informieren. Dabei werden durch das System die Daten des Standorts, des Unfallzeitpunktes und weitere wichtige Daten an die Rettungsleitstelle welche dem Unfallort am Nächsten liegt übermittelt. Um im Falle eines Unfalls weitere Information von den Verunglückten abfragen zu können, wird gleichzeitig eine Sprachverbindung mit den Rettungskräften hergestellt. Damit das System bei einem Unfall aktiviert wird, ist es mit verschiedenen Sensoren und der Sicherheitstechnik des Wagens verbunden. So würde zum Beispiel das Auslösen des Airbags das Notfallsystem in Betrieb schalten. Als alternative Möglichkeit lässt sich das System auch per Hand aus dem Inneren des Fahrzeugs aktiveren. Hierzu werden ein oder mehrere Schalter in dem Fahrzeug platziert, die von allen Sitzen gut zu erreichen sein sollen. Bei kleineren Unfällen wie einem Rempler oder bei Unfällen ohne Personenschaden werden in der Regel keine Rettungskräfte an der Unfallstelle benötigt. Damit das System in solchen Fällen nicht aktiv werden verschiedene Parameter der Fahrzeugtechnik abgerufen und das Notfallsystem entscheidet weitgehend selbstständig, ob es aktiv werden muss.

Datenschützer befürchten Sammelwut.

Aufgrund der umfangreichen Daten, die durch das System aufgezeichnet werden könnten, steht das System bei den europäischen Datenschützern in der Kritik. So wird befürchtet, dass das System laufend Standortdaten, Wegstrecken und Ähnliches sendet, über die man individuelle Verhaltensmuster ableiten könnte. Dieser Befürchtung wird von der Autoindustrie allerdings widersprochen und darauf hingewiesen, dass sich das System nur im Falle eines Unfalls selbstständig einschaltet. Um Befürchtungen der Verbraucher im Bezug auf den Datenschutz bereits im Vorfeld zu zerstreuen, sollten die Regierungen der EU-Länder das Sammeln der Daten per Gesetz verbieten. Andernfalls bestünde die Möglichkeit das Teile der Verbraucher das System vorsätzlich deaktivieren.

Macht das Notfallsystem Sinn?

Auch wenn die Einführung des Systems nicht unumstritten ist, so wird es sicherlich eine sinnvolle Ergänzung zu den bereits vorhandenen Systemen sein. Aufgrund des geringen Preises für das System und das der Service für die Fahrzeugbesitzer kostenlos ist kann die Erhöhung der Sicherheit nur begrüßt werden. Ob sich die Zahl der Unfalltoten allerdings in dem angestrebten Maß senken lässt, bleibt abzuwarten.

>> Weitere Dinge, die sich ändern: Das ändert sich für Autofahrer 2015


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