Drohnen Gesetze in Deutschland: Diese Vorschriften gelten in der Bundesrepublik

Wenn du einen Multikopter in Deutschland in Betrieb nehmen möchtest, dann solltest du dich genau mit den rechtlichen Bestimmungen in der Bundesrepublik vertraut machen. In diesem Beitrag möchte ich dir aufzeigen, welche Regeln in Deutschland für Kopter-Piloten gelten und die wichtigsten Fragen beantworten.

Drohnen-Gesetze-Deutschland-TB

In Deutschland gibt es derzeit kein „Drohnen-Gesetz“, in dem wir alle Regeln nachlesen können, die uns Kopter-Piloten interessieren. Stattdessen verteilen sich die rechtlichen Vorgaben auf diverse Gesetze und Verordnungen, die ich hier zusammengetragen habe.

Achtung: Ich liste alle juristischen Bestimmungen nach besten Wissen auf. Von Bundesland zu Bundesland kann es jedoch zu Abweichungen kommen, sodass ich keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernehme. Kontaktiere im Zweifelsfall bitte einen spezialisierten Juristen. Ich kann die Kanzlei von meinem früheren Kollegen Peter Hense empfehlen: Spirit Legals.

Beim Umgang mit Drohnen nimmt der deutsche Gesetzgeber eine Unterteilung vor, die weitreichende Folgen hat. Diese Differenzierung leitet sich von der Nutzung des Kopter-Fluges ab. Hobby-Piloten und berufliche Drohnensteuerer müssen unterschiedliche Bedingungen beachten.

Wann gilt ein Drohnen-Flug als kommerziell?

Doch ab wann gilt ein Drohnen-Flug als gewerblich? Diese Frage ist auf den ersten Blick nicht ganz einfach zu beantworten, denn es gelten nicht die üblichen Definitionen für Kaufleute. Stattdessen entscheidet das Luftrecht über die Definition:

  1. Nutzung für Sport bzw. zur Freizeitgestaltung: Drohnen werden im Gesetz als Flugmodelle bezeichnet (im weiteren Verlauf spreche ich von privater Nutzung)
  2. Alle andere Verwendungen: Drohnen werden Unbemannte Luftfahrzeuge genannt (ich spreche hier von gewerblicher Nutzung, auch wenn keine Gewinnerzielungsabsicht zugrunde liegen muss)

Es gibt eine einfache Faustregel: Drohnen-Flüge zum Zwecke des Fotografierens bzw. Filmens gelten als gewerblich. Das zählt auch dann, wenn du das aufgenommene Material nicht verkaufst.

Noch schwieriger wird die Situation dadurch, dass die Behörden der einzelnen Bundesländer die Differenzierung unterschiedlich deuten. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, solltest du dich bei der jeweils zuständigen Landesluftfahrtbehörde informieren.

Keinen Spielraum für Interpretationen gibt es, wenn du deine Drohnen-Aufnahmen veröffentlichst (z.B. bei Facebook oder YouTube). In diesem Fall wird dein Flug definitiv als gewerblich eingestuft.

Die Folgen der Einstufung als gewerblicher Drohnen-Flug

Wenn deine Drohnen-Flüge als gewerbliche Manöver angesehen werden, bringt das gewisse Einschränkungen mit sich. Gewerbliche Drohnen-Nutzer müssen vor jedem Flug eine Erlaubnis von der Luftfahrtbehörde des zuständigen Bundeslandes einholen.

In der Praxis wird das so gehandhabt, dass du eine Allgemeine Aufstiegserlaubnis beantragen kannst. Bei Antragsstellung musst du einen ausreichenden Versicherungsschutz nachweisen.

Die Allgemeine Aufstiegserlaubnis ist bis zu 2 Jahre gültig und ermöglicht dir bis zu einem Abfluggewicht von 10kg unter bestimmten Auflagen den Einsatz deines Multikopters. Mit der Allgemeinen Aufstiegserlaubnis musst du nicht vor jedem Flug eine Einzelgenehmigung einholen.

Die Aufstiegsgenehmigung ist immer für das betreffende Bundesland gültig. Eine Anerkennung durch andere Landesluftfahrtbehörden ist auf formlosen Antrag möglich. Ausnahmen stellen die Bundesländer Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg und Rheinland-Pfalz dar. In diesen Ländern musst du erneut eine Aufstiegsgenehmigung beantragen.

Falls du die Vorschriften der allgemeinen Aufstiegsgenehmigung aus bestimmten Gründen nicht erfüllen kannst, musst du vor jedem Flugmanöver eine Einzelerlaubnis einholen. Genehmigungen werden bis zu einem Abfluggewicht von 25 Kilogramm erteilt. Drohnen mit einem höheren Abfluggewicht dürfen in Deutschland nicht starten.

Mit dem Ausstellen der Aufstiegsgenehmigung wird meistens die Auflage erteilt, die örtlichen Ordnungsbehörden und ggf. Naturschutzbehörden über dein geplantes Flugmanöver zu informieren. Einige Städte geben sich mit der reinen Informationspflicht zufrieden. Andere Kommunen gehen aber noch einen Schritt weiter und prüfen die geplanten Flüge individuell. So stellt die Stadt Leipzig eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, nachdem eine Gefährdung von anstehenden Veranstaltungen, des Verkehrs sowie von Naturschutzgebieten ausgeschlossen werden konnte.

Des Weiteren verpflichtet die Aufstiegsgenehmigung zur Dokumentation aller Flüge. Ein Logbuch kann über den BVCP oder Amazon bezogen werden. Unfälle mit Personen oder schwere Sachschäden müssen der genehmigenden Behörde gemeldet werden.

In diesen Fällen musst du keine Genehmigung beantragen

Wenn du deine Drohne rein für Zwecke des Sports oder der Freizeitbeschäftigung nutzt, dann musst du unter den folgenden Voraussetzungen keine Flugerlaubnis bei der Luftfahrtbehörde einholen:

  • Dein Kopter verfügt über keine Kamera (Abweichungen je nach Bundesland möglich)
  • Deine abflugfertige Drohne wiegt nicht mehr als 5 Kilogramm
  • Du fliegst nicht über eine Menschenansammlung hinweg
  • Dein Kopter verfügt nicht über einen Raketenantrieb mit mehr als 20 Gramm Treibsatz
  • Falls dein Kopter über einen Verbrennungsmotor verfügen sollte, hältst du mindestens 1.500 Meter Abstand zu Wohnsiedlungen

Drohnen Gesetze in Deutschland: Diese Vorschriften gelten in der Bundesrepublik

Wie hoch darfst du fliegen?

Ein oft diskutiertes Thema unter Kopter-Piloten ist die erlaubte Flughöhe. Während gewerbliche Anwender durch die Auflagen der Allgemeinen Aufstiegserlaubnis auf eine maximale Höhe von 100 Metern begrenzt werden, ist die Situation bei privaten Anwendern etwas erklärungsbedürftiger.

Grundsätzlich dürfen Modell-Flieger, zu denen private Kopter-Flüge gehören, den unkontrollierten Luftraum (Luftraum G) nutzen. Dieser reicht bis zu einer Höhe von 762 Meter. Allerdings bist du auch dazu verpflichtet, deinen Kopter immer mit bloßem Auge sehen zu können. Das ist in einer derartigen Höhe nicht mehr gegeben, sodass die praktisch mögliche Flughöhe deutlich geringer ausfällt.

An Flugplätzen werden sogenannte Kontrollzonen (kurz CTR; in Deutschland Luftraum D) eingerichtet, in denen der Luftraum speziell reguliert wird. In der Nähe dieser Kontrollzonen wird die Grenze zwischen unkontrollierten und kontrollierten Luftraum schrittweise auf 518 bzw. 304 Meter abgesenkt, sodass weitere Einschränkungen gelten.

Für Flüge im kontrollierten Luftraum und im Luftraum über einem Flugplatz mit einer Flugverkehrskontrollstelle ist eine Verkehrsfreigabe einzuholen. Seit dem März 2016 ist eine Genehmigung nicht mehr erforderlich, wenn:

  • der Abstand zur Flughafenbegrenzung mindestens 1,5 Kilometer beträgt.
  • dein Flugmodell bei privater Nutzung maximal 5 Kilogramm wiegt und nicht höher als 30 Meter fliegt.
  • dein kommerzieller Kopter maximal 25 Kilogramm wiegt und nicht höher als 50 Meter über Grund fliegt.

Um zu erfahren, wo sich welche Lufträume befinden, kannst du in einer aktuellen ICAO-Karte nachsehen oder dich bei der Deutschen Flugsicherung (nach Registrierung hier kostenlos möglich; in der Karte rechts oben auf ICAO umstellen) informieren.

Wie das Urheberrecht uns einen Strich durch die Rechnung machen kann

Dass du einen urheberrechtlichen Anspruch auf deine Luftaufnahmen hast, ist dir vermutlich klar. Aber ist dir auch bewusst, dass du mit deinem Drohnen-Video eventuell Urheberrechte anderer Personen verletzt hast?

Neben Landschaften sind Gebäude beliebte Motive für Drohnen-Flüge. Gebäude können jedoch unter Umständen einen urheberrechtlichen Schutz genießen. Zwar dürfen Gebäude ohne Einwilligung von öffentlichen Plätzen aus aufgenommen werden und du benötigst keine Genehmigung des Urhebers für die Verbreitung des aufgenommenen Materials (§59 UrhG). Doch die sogenannte Panoramafreiheit gilt nicht mehr, wenn technische Hilfsmittel verwendet werden, die einen anderen Blickwinkel ermöglichen. Besonders hohe Stative sowie Drohnen fallen nicht mehr unter die Panoramafreiheit, sodass bei einem urheberrechtlich geschützten Werk eine Genehmigung aller Urheber (Architekten) notwendig wird.

Was deutsche Drohnen-Piloten zum Datenschutz wissen müssen

Als Drohnen-Pilot sammelst du Daten. Das kann zu einem Problem werden, denn ohne Einwilligung ist laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) das Sammeln von personenbezogenen Daten untersagt. Damit darfst du keine Gegenstände filmen/fotografieren, anhand der sich eine Person identifizieren lässt (z.B. Kfz-Kennzeichen, Häuser etc.).

Das BDSG gilt nicht für die Datenverarbeitung zum privaten Gebrauch. Allerdings stuft der Europäische Gerichtshof die Beobachtung des öffentlichen Raums durch Privatpersonen nicht als persönlichen/familiären Zweck ein, sodass die Bestimmungen des BDSG eingehalten werden müssen.

Wenn du mit einer Drohne im öffentlichen Raum fliegen möchtest, ist dies gestattet, solange es keinerlei Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein schutzwürdiges Interesse einer betroffenen Person verletzt wird (§6b BDSG). Eine gezielte Überwachung von Personen ist damit ausgeschlossen.

Ein Drohnen-Flug über Privatgelände kann nach §4 Absatz 1 BDSG nur nach einer Genehmigung der betroffenen Person erfolgen.

Gut zu wissen: Es ist unerheblich, ob du mit der Kamera an deiner Drohne tatsächlich Aufnahmen machst. Die Vorschriften des BDSG gelten selbst dann, wenn nur der Eindruck entstehen könnte, dass du personenbezogene Daten sammelst. Selbst eine Kamera-Attrappe führt zur Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes.

Welche Luftaufnahmen darfst du veröffentlichen?

Nachdem wir zuvor geklärt haben, wo du überhaupt fliegen und welche Daten du erheben darfst, schauen wir uns nun genauer an, welche deiner Drohnen-Fotos und -Videos du veröffentlichen darfst.

Dazu werfen wir einen Blick ins Kunsturhebergesetz. In §22 KunstUrhG ist festgeschrieben, dass eine abgebildete Person der Verbreitung von Bildnissen zustimmen muss. Grundsätzlich solltest du dir eine (schriftliche) Genehmigung der abgebildeten Personen einholen, bevor du dein Material veröffentlichst.

Es gibt jedoch Ausnahmen, die durch §23 KunstUrhG geregelt werden. Demnach benötigst du keine Genehmigung der abgebildeten Personen, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft:

  1. Abgebildete/r ist eine Person der Zeitgeschichte
  2. Personen sind als Beiwerk neben einer Landschaft oder einem anderen Motiv zu sehen
  3. Abbildung ist von einer Veranstaltung, an der die Betroffenen teilgenommen haben
  4. Abbildungen dient einem höheren Interesse der Kunst

Insbesondere Punkt 2 sollte für viele Drohnen-Piloten interessant sein und bürokratischen Aufwand minimieren.

Die Tragweite des Allgemeinen Persönlichkeitsrechtes

Sicherlich hast du schon mal vom Allgemeinen Persönlichkeitsrecht gehört. Es ermöglicht die freie Entfaltung aller Menschen. Jeder hat das Recht, sich zurückzuziehen und abzuschirmen. Du darfst mit einem Kopter niemanden in diesem Grundrecht beeinträchtigen. Ganz praktisch bedeutet das, dass du keine Bereiche überfliegen solltest, die nicht öffentlich einsehbar sind (siehe dazu auch das Urteil vom Amtsgericht Potsdam).

Multikopter-Gesetz-Deutschland-Paragraph

Dieses Recht auf Abschirmung gilt auch in der Natur. Deswegen solltest du z.B. an Seen besonders sensibel gegenüber anderen Personen sein, damit du deren Ruhe nicht unzulässig beeinträchtigst.

Auf der anderen Seite steht dir als Drohnen-Pilot ebenso das Recht zur freien Entfaltung zu. Es gilt immer im Einzelfall abzuwägen, welches Recht höher wiegt. Damit Juristen sich nicht mit deinem Fall beschäftigen müssen, empfehle ich dir, vor jedem Flug die Personen in der Umgebung aufzuklären und freundlich um eine Zustimmung zu bitten. Das kann böse Überraschungen vermeiden.

Gesetzliche Bestimmungen für Drohnen-Piloten in Deutschland im Überblick

Für einen besseren Überblick findest du zum Abschluss des Artikels noch eine praktische Übersicht zu den wichtigsten „Drohnen-Gesetzen“ in Deutschland.

Diese Regeln musst du in Deutschland einhalten:

  • Mache dich mit der Technik der Drohne vertraut und beachte die Hinweise in der Bedienungsanleitung
  • Behalte deinen Kopter immer im Auge
  • Schließe eine Haftpflichtversicherung ab, die den Betrieb von Multikoptern abdeckt
  • Prüfe das Flugareal auf Hindernisse
  • Beurteile die Wetterlage (Wind, Regen) vor deinem Flug
  • Weiche bemannten Luftfahrzeugen aus (am besten sofort landen)
  • Halte einen Sicherheitsabstand zu öffentlichen Wegen und Stromleitungen ein
  • Beachte die Vorschriften zum Datenschutz
  • Bei automatisierten Flug-Manövern (z.B. Point of Interest, Waypoints) musst du jederzeit die volle Kontrolle zurückgewinnen können
  • FPV-Funkübertragung ist auf 2,4 GHz bis max. 10 mW und auf 5,8 GHz bis 25 mW erlaubt

In Deutschland nicht gestattet:

  • Fliegen in der Nähe von Flugplätzen ohne individuelle Freigabe
  • Flüge über Menschenansammlungen, militärische Objekte, Justizvollzugsanstalten, Unglücksorte, Krankenhäuser und Kraftwerke
  • Fliegen ohne direkten Sichtkontakt
  • Nachtflüge ohne entsprechende Beleuchtung
  • Urheberrechtsverletzungen
  • Flüge ohne Genehmigung der Grundstücksbesitzer
  • Flugmanöver unter Einfluss von Alkohol oder Drogen
  • Aufnahmen von Personen ohne deren Einwilligung

Diese Genehmigungen benötigst du:

  • Aufstiegsgenehmigung der zuständigen Landesluftfahrtbehörde, wenn die Aufnahmen nicht der Freitzeitbeschäftigung dienen
  • Genehmigung von Urhebern, falls du deren Werk fotografierst/filmst
  • Erlaubnis des Grundstückbesitzers
  • Erlaubnis von gefilmten Personen, wenn sie nicht zu den oben genannten Ausnahmen zählen

Leider sind wir noch weit von einem bundeseinheitlichen „Drohnen-Gesetz“ entfernt. Dabei gibt es schon seit langem Bestrebungen auf europäischer Ebene, die Handhabung der neuen Technologie in der EU zu harmonisieren. Derzeit können wir nur abwarten, bis die Gesetzgeber eine Lösung gefunden haben und wir eine einfach nachzuvollziehende Gesetzgebung vorfinden.

Wenn du noch Fragen hast oder bereits Erfahrungen mit der rechtlichen Handhabe in deinem Bundesland gemacht hast, dann melde dich bitte bei uns in den Kommentaren. Ich freue mich, von dir zu lesen!


wallpaper-1019588
5 Dinge, die du als Trailrunning-Anfänger wissen solltest
wallpaper-1019588
Kalorienarme Lebensmittel: Top-Auswahl für Ihre Diät
wallpaper-1019588
Kalorienarme Lebensmittel: Top-Auswahl für Ihre Diät
wallpaper-1019588
#1492 [Review] Manga ~ Dein Verlangen gehört mir