Die Verfassungsschützer

Die VerfassungsschützerWolfgang Schäuble hat gesprochen. Und wie. „Die letzte Entscheidung in dieser rechtlichen Frage hat Karlsruhe“, sagte der Bundesfinanzminister, „nur wir haben es selber auch geprüft. Deswegen bin ich sehr zuversichtlich, dass die Prüfung auch durch das Bundesverfassungsgericht das Ergebnis bestätigen wird, das wir, der Bundestag und der Bundesrat gemeinsam gefunden haben“. Schäuble schwört: "Wir würden doch niemals eine Entscheidung treffen, von der wir nicht sicher sind, dass sie das Grundgesetz nicht verletzt."
Es geht um den dauerhaften Eurorettungsschirm, von dem Schäuble glaubt, dass er verfassungskonform ist. Weil die Bundesregierung schließlich alle mit ihm zusammenhängenden Rechtsfragen geprüft und ihn für verfassungskonform befunden habe.
Die Expertise der Experten der Exekutive in diesen Bereich ist nun wirklich unumstritten. Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht dem Kabinett erst im Juni beschieden, dass die späte Information des Parlament über den Vertragstext permanenten Euro-Rettungsschirm ESM nicht vom Grundgesetz gedeckt wird. Eine Entscheidung, die in einer großen Tradition steht, denn die Regierung Merkel hat schon in ihrer rot-schwarzen Phase ein völlig neues zeitalter einläutet: Nie zuvor haben Regierende in der Bundesrepublik Deutschland sich so oft und mit soviel Nachdruck selbstgemachte Gesetze von den verfassungsrichtern um die Ohren schlagen lassen müssen.
„Erst schwören sie darauf. Und dann pfeifen sie drauf“, nannte PPQ das seinerzeit im Wahlrechtsstreit, als die gesamte politische Klasse sich weigerte, Deutschland ein Wahlrecht zu geben, das den Vorgaben der Verfassung Genüge tut. Aber es macht ja nichts, denn machen kann ja niemand etwas. Der ehemalige Kanzleramtsminister Frank Steinmeier verweigerte verfassungswidrig die Herausgabe von Unterlagen an den BND-Untersuchungsausschuss. Na und?
Der verabschiedene ein verfassungswidriges Gesetz, dass es erlaubt, Menschen einzusperren, weil Experten vermuten, dass sie in Freiheit Straftaten begehen könnten. Auch die Vorratsdatenspeicherung, von Regierung, Bundestag und Bundesrat geprüft und für verfassungskonfrom gehalten, war es nicht: Das Verfassungsgericht bescheinigte den Müttern und Vätern des Gesetzes – insgesamt 366 Abgeordnete - , dass ihr Baby das Grundgesetz bricht.
Die Liste ist damit aber längst nicht beendet. Auch die Abschaffung der Pendlerpauschale war verfassungswidrig, ebenso das Begleitgesetz zum Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon, das kein „echtes Mitspracherecht der deutschen Parlamentarier" bei europäischen Entscheidungen vorsehe und damit "strukturelle Demokratiedefiziten" den Weg bereite.
Alles bestens also, keine Angst vor Verfassungsfeinden mit Gesetzgebungskompetenz. In wirklichkeit sind sie Verfassungsschützer! Oder wie Wolfgang Schäuble sagen würde: "Schauen Sie, das Bundesverfassungsgericht hat in seinen bisherigen Urteilen jede europäische Entscheidung nicht für verfassungswidrig gehalten."

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