DFB, Dynamo Dresden – Urteil wider Meinungsäußerung?

Wie nunmehr bekannt, hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) aktuell mal wieder ein richtungsweisendes Urteil gefällt. Völlig überraschend gegen Dynamo Dresden. Einmal mehr. Folgen soll dem fußballrichterlichen Spruch eine Teilsperrung des K-Blocks im Rudolf-Harbig-Stadion bereits beim nächsten Heimspiel gegen die Spielvereinigung Greuther Fürth sowie die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 60.000 Euro. Ein abgetrennter Bullenkopf im Stadioninnenraum beim DFB-Pokalspiel gegen RasenBallsport Leipzig liefert den Hauptvorwurf. Doch diesspieltäglich des damaligen 20. August beileibe nicht allein.

"Das was ans Transparenten gezeigt wurde, geht weit über die freie Meinungsäußerung hinaus", wird Hans E. Lorenz , Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, zitiert.

Hat Herr Lorenz recht? In Diensten des DFB allein schon Kraft seines Amtes wegen? Oder überhaupt? Bilde sich jede und jeder eine eigene Meinung. In die meinungsfreiheitliche Zukunft unter Ägide des Deutschen Fußball-Bundes schauend? Mit einem Blick zurück -

DFB, Dynamo Dresden – Urteil wider Meinungsäußerung? DFB, Dynamo Dresden – Urteil wider Meinungsäußerung?

Gegen das am 7. November vom Sportgericht des DFB verkündete Urteil kann Dynamo Dresden innerhalb der Frist einer Woche Einspruch vor dem DFB-Bundesgericht einlegen.

"Das Gericht verkennt nicht, dass das Risikospiel gegen RB Leipzig aufgrund der Bemühungen des Vereins gewaltfrei abgelaufen ist", sagte Richter Lorenz. "Gleichwohl zeigen mehrere Fälle nach dem Pokalspiel, dass Dynamo Dresden derzeit aufgrund des Verhaltens Teile seiner Anhänger keine günstige Prognose gestellt werden kann" (mdr.de, 7. November 2016).

"Selbstsichere bilden sich ein Urteil, Unsichere fällen es" (Ernst Ferstl).


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