Deutsche Säge- und Holzindustrie fordert Nachbesserung des HolzSiG

Zu dem seitens der Bundesregierung am 17. Januar 2013 vorgelegten Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes (HolzSiG) erklärt die Deutsche Säge- und Holzindustrie (DSH):

„Wir unterstützen die Aussage von Bundesministerin Ilse Aigner, ‚illegal eingeschlagenes Holz dürfe nicht auf den Markt gelangen’“, so Lars Schmidt, Generalsekretär des DSH. Nach Ansicht der Deutschen Säge- und Holzindustrie ist der gegenwärtige Gesetzentwurf ein wichtiger Schritt, dieses Anliegen wirksam zu garantieren. „Es ist wichtig und richtig, mit Hilfe dieses Gesetzes zu gewährleisten, dass Verbraucherinnen und Verbraucher mit gutem Gewissen Holzprodukte nutzen können. Holzprodukte, bei denen man sich sicher sein kann, dass sie aus legaler Waldnutzung stammen“, bekräftigt Schmidt.

Jedoch gibt es an verschiedenen Stellen des Gesetzentwurfs noch Nachbesserungsbedarf: Unter anderem sieht der aktuelle Entwurf vor, dass die Übermittlung von Unterlagen zum Nachweis der Herkunft des Holzes nur auf dem postalischen Weg erfolgen darf. „Ein nicht hinnehmbarer zeitlicher und finanzieller Aufwand für die Unternehmen“, beklagt Schmidt. „Mittlerweile wird der Großteil der Daten seitens der Unternehmen digital archiviert, so dass eine Übermittlung dieser Unterlagen auf elektronischem Wege ohne Weiteres möglich ist. Es ist weder vernünftig noch zeitgemäß, diese Dokumente erst auszudrucken, um sie dann postalisch zur Verfügung zu stellen – im Gegenteil, es bedeutet selbst bei geringer Stückzahl zusätzliche Kosten und unnötigen Arbeitsaufwand zum Nachteil der Unternehmen.“ Die Nichtbeachtung dieses aus Sicht des DSH wichtigen Punktes, trägt auch dem im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Abbau von Bürokratie in keiner Form Rechnung.

Unterstützung findet die Argumentation des DSH zudem beim Bundesrat. Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates sieht in dem Aufbereiten von schriftlichen Unterlagen ebenfalls erhebliche Mehrkosten und regt an, durch einen zeitgemäßen elektronischen Übertragungsweg vermeidbare finanzielle Aufwände nach Möglichkeit zu reduzieren. „Hier sollte die Bundesregierung ansetzen und sich nicht scheuen, bei dieser offensichtlichen Schwäche des in seinen Grundzügen unterstützenswerten Gesetzentwurfs dringend nachzubessern“, appelliert Schmidt.


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