Der Europäische Gerichtshof macht spanischen Unternehmern ordentlich Feuer unter dem Allerwertesten!

Es gab sie schon zu Zeiten in Spanien, wo in Deutschland zeitlich befristete Arbeitsverträge mit minderen Gehältern und Rechten noch ein feuchter Traum der Bosse waren.

Ein wachsender Teil der Belegschaft hatte Zeitverträge „temporales“ die maximal auf 11 Monate befristet waren und sich danach automatisch in unbefristete Verträge umwandelten, ja wenn sie nicht immer wieder durch termingerechte Kündigung aufgelöst worden wären. Es war eine echte Zweiklassengesellschaft der Beschäftigten und sie existiert heute noch und anstatt sie zu überwinden haben wir „ach-so-fortschrittlichen“ Deutschen den Doppelstandard übernommen. Fortschritt durch Rückschritt, halt!

Bei einer Kündigung bekommen Festangestellte eine Abfindung von meist 20 Tagen pro Jahr Betriebszugehörigkeit oder ein Jahresgehalt nach etwa 18-jähriger Betriebszugehörigkeit.

Temporales können natürlich gar nicht so lange in einer Firma sein, ihre Abfindung beträgt aber auch nur 12 Tage pro Jahr, rund 60% derjenigen die unbefristet Beschäftigte erhalten.

Diese unterschiedlichen Abfindungen hat der EGH nun gestoppt und Abfindungen in gleicher Höhe für Festangestellte und Zeitarbeitskräfte verfügt.
Andere Lösungen verstießen gegen geltendes EU-Recht.

Betroffen seien in Spanien mehrere Millionen Arbeitnehmer, von bis zu vier Millionen ist die Rede!

Auf die Arbeitgeber käme eine Klagewelle zu – so erwartet man – und die Gewerkschaften wollen diese Forderungen durchsetzen. Alles könnte so schön sein, wenn nicht…

Ich fürchte nur, ganz so einfach wird es ihnen nicht gemacht werden an ihr Recht zu kommen? Der EGH hat meines Wissens KEINE Erhöhung der Abfindung von 12 auf 20 Tage pro Jahr Betriebszugehörigkeit gefordert,sondern NUR eine Gleichbehandlung. Die wäre auch durch Reduzierung der 20 Tage der Festangestellten auf die 12 Tage der „temporales“ hergestellt, nur halt nach unten!

Der nächste Punkt ist die Realisierungschance einer Klage auf Nachzahlung. Die Entlassenen unterschreiben eigentlich alle ein juristisch gut ausformuliertes Papier das Nachforderungen, aus welchem Grund auch immer, ablehnt. Das sei Standard procedere bei Entlassungen, so ist zu hören…
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NACHTRAG:
Die Gewerkschaften CC.OO. und UGT haben die aus dem EGH-Urteil resultierende potentielle Brisanz erkannt! Sie wollen die Angleichung der Abfindungen nach unten verhindern und auch Einheitsverträge ablehnen, die die neoliberale PP-Abspaltung C’s ins Spiel brachte: „Solche Pläne seien eine Kriegserklärung“! Ausserdem sollen dadurch Kündigungsfristen verkürzt werden.


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