Der Behindertenparkplatz auf dem Supermarktparkplatz

Diesmal gibt es einen Gastartikel von Jutta Sötje. Behindertenparkplätze auf dem Supermarktparkplatz ist das Thema, denn oftmals werden diese extra ausgewiesenen Plätze von anderen belegt. Alles weitere könnt ihr nun in dem folgenden Beitrag lesen.

Netto Parkplatz - Behindertenparkplatz - Foto Jürgen Müller-Tischer auf welt.pyramideneule.de

Netto Parkplatz – Behindertenparkplatz – Foto Jürgen Müller-Tischer

Inhaltsverzeichnis

  • Würden Sie sich zum Einkaufen im Supermarkt auf einen Parkplatz mit Rollstuhlsymbol stellen, wenn Sie nicht im Besitz des blauen „EU Parkausweises für Behinderte“ sind?
    • Als Beispiel Supermärkte in Itzehoe
    • Viele Kunden meinen jedoch, nur mal eben ganz schnell, kann ja kein Problem sein.
    • Ist der Supermarktparkplatz denn nun wirklich ein privater Parkplatz, auf dem die StVO nicht gilt?
    • Teile diesen Beitrag
      • Gefällt mir:
      • Ähnliche Beiträge

Würden Sie sich zum Einkaufen im Supermarkt auf einen Parkplatz mit Rollstuhlsymbol stellen, wenn Sie nicht im Besitz des blauen „EU Parkausweises für Behinderte“ sind?

Als Beispiel Supermärkte in Itzehoe

Schnell ein paar Kleinigkeiten im Supermarkt einkaufen. Kein Problem, denn in unmittelbarer Nähe des Einganges stehen ja Behindertenparkplätze zur Verfügung. Diese Parkplätze sind in der Regel breiter als die übrigen Parkplätze und näher am Eingang. Das hat auch seinen Grund, denn die Parkplätze sind für Behinderte mit dem „EU – einheitlichen blauen Parkausweis für Behinderte“ vorgesehen. Gerade diese Behinderten brauchen mehr Platz zum Aussteigen, ob mit Gehhilfen, Rollator oder Rollstuhl.

Viele Kunden meinen jedoch, nur mal eben ganz schnell, kann ja kein Problem sein.

Wenn jetzt ein Behinderter diesen Parkplatz beanspruchen muss, hat er das Nachsehen. Manchmal hat er Glück und kann den Autofahrer direkt und hoffentlich höflich darauf ansprechen. Die gängigsten Antworten sind dann: „Oh, Entschuldigung, das habe ich nicht gesehen“ oder „Ich war nur mal ganz kurz im Markt und bin auch sofort wieder weg.“ Mit diesen Antworten müssen und können die Behinderten in der Regel leben. In jüngster Zeit kommt es aber auf den Parkplätzen immer wieder zu unschönen Diskussionen zwischen den „Normalparkern“ und den Behinderten.

Dann hört der Behinderte, teilweise auch in einem aggressiven Ton, Aussagen wie: „Dies ist ein privater Parkplatz, hier gilt die StVO nicht, darum kann ich parken, wo und wie lange ich will“.

Rein moralisch fühlen sich die meisten Menschen zum Glück auch verpflichtet, diese Parkplätze nicht zu belegen. Es ist für sie kein Problem, ein paar Meter weiter zu laufen. Schließlich sind auf jedem Supermarktgelände genügend normale Parkplätze vorhanden.

Ist der Supermarktparkplatz denn nun wirklich ein privater Parkplatz, auf dem die StVO nicht gilt?

Die Nachfrage beim Itzehoer Ordnungsamt ergibt: „Die Straßenverkehrs-Ordnung(StVO) regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr. Sie gilt somit auf allen Straßen und Plätzen, auf denen öffentlicher Verkehr stattfindet. Daher gilt die StVO auch auf Privatparkplätzen, die von jedermann oder aber zumindest von einer nach allgemeinen Merkmalen bestimmten größeren Personengruppe mit ausdrücklicher Zustimmung bzw. mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten genutzt werden können“. Weiter heißt es „Es ist nicht erforderlich, dass die Eigentümer solcher privaten Verkehrsflächen dies bekannt geben, in dem sie ein Hinweisschild mit der Aufschrift „Hier gilt die StVO“ aufstellen, da sich die Verkehrsteilnehmer im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten u.a. über die Verkehrsvorschriften und deshalb auch über § 1 StVO informieren müssen.“ Auch wenn für die Zufahrt mit Fahrzeugen eine Parkerlaubnis oder ein Entgelt verlangt wird, ändert es nichts an dem Charakter der Öffentlichkeit solcher Verkehrsflächen.

„Die sukzessive Überprüfung der Parkplätze von 19 Itzehoer Verbrauchermärkten führte zu dem Ergebnis, dass überall die StVO gilt“, so die Auskunft vom Ordnungsamt Itzehoe.

Christina Stylianou, Leiterin Unternehmenskommunikation von Netto Marken-Discount: „Um auch Kunden mit Handicap ein angenehmes Einkaufserlebnis zu ermöglichen, bieten wir immer gekennzeichnete Behindertenparkplätze an.“ Weiter, so die Leiterin: „Situationen, in denen der Behindertenparkplatz unberechtigterweise belegt wurde, konnten bislang in unseren Filialen in Kremperheide und in der Lise-Meitner-Straße, Itzehoe, mit einer Aufforderung zum Umstellen des Fahrzeuges, durch unsere Mitarbeiter gelöst werden“

Das wiederum setzt voraus, dass der Behinderte eine Begleitung dabeihat, die den Mitarbeiter darum bitten kann.

„Der Parkplatz am Netto Markt in der Brunnenstraße in Itzehoe wird von der Stadt selbst verwaltet“, so Christina Stylianou.

Das allerdings ist sehr vorbildlich. Denn hier hat sich der Netto Markt mit dem Ordnungsamt Itzehoe in Verbindung gesetzt und die genau vorgeschriebenen Bedingungen mit den amtlichen Beschilderungen für die Behindertenparkplätze geschaffen, so dass die Zuständigkeit beim Ordnungsamt liegt. Jeder Behinderte mit dem „blauen EU-Parkausweis für Behinderte“ darf sich über diese Regelung freuen.

Claudia Wittfooth, Assistentin Marketing/Unternehmen Kommunikation vom Famila-Handelsmarkt Kiel: „Als Supermarktbetreiber erhalten wir die Auflage, besonders gekennzeichnete Parkplätze für Menschen mit Behinderungen eingangsnah vorzuhalten. Dem kommen wir natürlich nach und richten die Parkplätze nach Möglichkeit in einer Komfortbreite ein, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgeht.“

Und tatsächlich hält der Famila Markt in Itzehoe zwei sehr komfortable Behindertenparkplätze vor, die aus den oben genannten Gründen gerne von jedermann benutzt werden.

„Wenn uns Kunden in den Famila-Häusern die unberechtigte Nutzung unserer Behindertenparkplätze melden, machen unsere Mitarbeitet ggf. über den Ladenfunk den Fahrer ausfindig und bitten den Kunden, diesen Parkplatz für Kunden mit Behinderung frei zu halten.“ So Claudia Wittfooth.

Eine feine Sache, denn wer möchte schon gerne im Supermarkt ausgerufen und auf seine moralische Pflicht hingewiesen werden.

Es sollte jedoch für jeden Gesunden selbstverständlich sein, auf behinderte Bürger Rücksicht zu nehmen, damit es gar nicht erst zu unangenehmen Situationen kommt.

Ich hoffe, dass dieser Artikel den ein oder anderen zum Nachdenken angeregt hat. Als gesunder Mensch kann man ruhig etwas zum Eingang laufen und die extra gekennzeichneten Parkplätze den entsprechenden Personen überlassen.

Eure Pyramideneule

für den Besuch - Hinterlasst einen Kommentar und bis zum nächsten Mal

Teile diesen Beitrag

Gefällt mir:

Gefällt mir Lade...

Ähnliche Beiträge


wallpaper-1019588
Deutscher Simuldub zu “I Was Reincarnated as the 7th Prince” gestartet
wallpaper-1019588
Final Fantasy XII – Brettspiel zum PS2-Klassiker angekündigt
wallpaper-1019588
Super Nintendo World – „Donkey Kong Country“-Eröffnung verschoben
wallpaper-1019588
Pokémon Karmesin und Purpur – Neues Tera-Raid-Event am Wochenende