das verbotsgesetz ist demontiert.

selten ist die beweislage so klar. wenn eine_r den holocaust in teilen oder gänzlich in frage stellt oder „anzweifelt“, dann ist oft die beweislage nicht ganz einfach, zeug_innen müssen gefunden werden, befragt werden und auch noch bereit sein, das gehörte vor gericht zu bestätigen. im braunen dunst ist das oft nicht leicht. schliesslich will niemand dann nachher blöd dastehen.

diesmal war die beweislage so klar, wie reinstes trinkwasser. die aussagen wurden vor gericht getätigt, zeug_innen waren alle prozessbeteiligten und die aussagen waren fein säuberlich protokoliert.

„Es ist strittig, ob in Mauthausen Vergasungen und Verbrennungen stattgefunden haben. Was man seinerzeit in Mauthausen zu Gesicht bekommen hat, ist eine sogenannte Gaskammer, die nachträglich eingebaut wurde. Unbekannt ist, ob dort jemals eine Gaskammer vorhanden war.“

überraschend aber nun die reaktion des weisungsrats im justizministerium: der welser anwalt, der diese aussagen vor gericht abgegeben hat, hat keine anklage wegen wiederbetätigung zu fürchten, da das verfahren eingestellt wurde.

dies ist nicht nur einfach eine moralische bankrotterklärung unseres rechtssystems, es ist doppelt schlimm, da mit der weisung, keine anklage zu erheben, nicht ein unbedachter jugendlicher oder eine unkundige person vor einem harten gesetz geschützt wird, sondern jemand straffrei bleibt, der es eben ganz genau wissen müsste bzw. weiss. ein anwalt kennt die gesetzliche lage und weiss exakt, was er sagen darf und was nicht. es ist also nicht davon auszugehen, dass der anwalt die wiederbetätigung unabsichtlich begangen hat.

was ist nun das ergebnis dieser weisung?
a) die „richtigen“ (=die „rechten“?) können es sich richten
b) alles halb so schlimm (???)
c) vielleicht ist an den zweifeln eh was dran (???????)

unschärfe, ungenauigkeit und graubereich sind oft unvermeidlich. aber im umgang der justiz mit den von ihr einzuhaltenden und durchzusetzenden gesetzen darf es diese nicht geben.

wer eine solche niederlage des rechtssytems als teil eines spiels versteht, das von vielen mächtigen gespielt wird um endgültig den retourgang einzulegen, wäre ein schelm? oder nicht?

wenn holocaustleugnung oder auch „nur“ gaskammernleugnung als „über das ziel hinausgeschossen“ bezeichnet und deshalb kein verfahren zulässt, macht sich definitiv daran, das verbotsgesetz zurückzunehmen. wenn ein rechtskundiger anwalt trotz glasklaren beweisen und gerichtlichem protokoll (!!!) nicht einmal angeklagt wird, wer kann dann noch angeklagt werden?

die wirkung in einer ohnehin verstörten gesellschaft ist fatal. in zeiten, wo rechstextremismus zur coolen show wird und bereits gültige wahlen nicht rechtskonform aufgehoben werden, weil sie nicht „richtig“ ausgegangen sind, ist dieser vorfall ein worst case.

das verbotsgesetz ist demontiert.

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foto: javier leiva cc licence by nc nd

Schlagwörter: holocaust, justiz, justizministerium, shoa, verbotsgesetz, weisung, weisungsrat, wiederbetätigung

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