Das Ende vom Richtervorbehalt

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Die zukünftige Regierung sagt dem Alkohol am Steuer den Kampf an. In der nächsten Legislaturperiode soll die Blutentnahme bei alkoholisierten Autofahrern erleichtert werden. Die Blutprobe soll demnächst ohne richterliche Anordnung möglich sein. Ist dies ist ein Eingriff in die Freiheit des Menschen?

Die Polizeibeamten haben es heutzutage nicht immer einfach. Sie müssen es immer wieder erleben, dass angetrunkene Autofahrer straffrei davon kommen, da zu einer Blutentnahme kein Richter für die Anordnung erreichbar ist. Derzeit gibt es einen Richtervorbehalt! Da die Blutentnahme ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit ist, bedarf dies einer richterlichen Anordnung. In der Praxis stellt dies eine unüberwindliche Hürde dar.

Bisher ist die Lage klar definiert! Eine sogenannte Atem-Alkoholkontrolle gibt der Polizei eine ungefähre Vorstellung davon, welche Promille-Bereiche in Frage kommen. Doch vor Gericht zählt dieser Test nicht! Dafür muss der offizielle Nachweis in Form einer Blutentnahme angeordnet werden. Also telefoniert der Streifenbeamte mitten in der Nacht aus einem entlegenen Dorf mit seiner Wache. Die Kollegen vor Ort rufen daraufhin einen Staatsanwalt, der den Richter wecken muss. Erst wenn der Richter die Sache befürwortet, darf der Verdächtige zur Blutentnahme gebracht werden. Viele Beamte wissen um die aufwendige Prozedur und verzichten gleich ganz darauf.

Die Polizei betrachtet die Praxis des Richtervorbehalts als puren Formalismus. Die Gewerkschaft  prangert das Verfahren schon länger an und schlägt auch vor, es zu vereinfachen. Für viele Beamte ist es ein Wettrennen gegen die Zeit, denn die Leber baut pro Stunde 0,1 Promille Alkohol ab. Dies hat nun auch die Regierung erkannt und so plant die Union, dem Alkohol den Kampf anzusagen.

Atem-Alkoholkontroll-Geräte sind im 21. Jahrhundert schon sehr zuverlässig. Ob der Richtervorbehalt heutzutage noch notwendig ist, wage ich zu bezweifeln. Das Risiko, alkoholisierte Fahrer auf den Straßen zu erleben, ist nicht zu unterschätzen. Im vorigen Jahr wurden bei Alkohol-Unfällen über 300 Menschen getötet und fast 19.000 verletzt. Wenn die neue Regelung diese Zahlen reduziert, haben wir schon etwas erreicht.

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Joern Petersen Joern Petersen

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