Büroalltag: Das Arbeitsschutzgesetz

In unserer modernen, aufgeklärten Welt sollte es eigentlich klar sein: Der Arbeitgeber ist nicht der Stiefel, und die Arbeitnehmer sind auch nicht das Gesicht. Vielmehr haben beide Seiten eine Reihe von Rechten und Pflichten, die vom Gesetz garantiert sind. Besondere Beachtung findet dabei das Arbeitsschutzgesetz, das dem Schutz der Gesundheit und im weiteren Sinne auch dem Wohlbefinden der Arbeitnehmer dient – auch im Büroalltag.

Das Arbeiterschutzgesetz

Für die Büroarbeit gilt das Arbeitsschutzgesetz ebenso wie für alle anderen Berufsformen. Insbesondere Paragraph 3 nimmt den Arbeitgeber in die Pflicht, Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu übernehmen.

Nun ist es so, dass aufgrund der Komplexität der Sache eine Verordnung als Unterpunkt ausgearbeitet wurde, die konkrete Vorgaben zu den Arbeitsbedingungen im Büro ausmacht. Man bezeichnet sie als die Bildschirmarbeitsverordnung. Ihr Anwendungsbereich umfasst nicht nur Bildschirmgerät und Tastatur, sondern auch die Umgebung, eben alles, was mit Ergonomie zusammenhängt. Gesetzlich und durch Vorgaben sowie DIN-Richtlinien sind also geregelt:

  1. Die Bedingungen am Bildschirmgerät: Das betrifft Vorgaben zur Schriftgröße auf dem Bildschirm, die Schärfe, das Fehlen von Flimmern, reflexionsarme Oberfläche, etc.
  2. Die Arbeit an der Tastatur: Ist ein Auflegen der Hände vor der Tastatur möglich? Form und Anschlag der Tasten müssen eine ergonomische Bedienung ermöglichen.
  3. Arbeitstisch: Ist die Oberfläche des Tisches zu den Seiten und nach hinten groß genug? Ist die Höhe verstellbar? Ausreichender Raum muss gewährleistet sein.
  4. Bürostuhl: Entspricht der Bürodrehstuhl allen ergonomischen Anforderungen? Er sollte robust und individuell verstellbar sein.
  5. Beleuchtung: Es darf nicht zu dunkel, aber auch nicht zu hell in der Arbeitsumgebung sein. Licht darf nicht direkt ins Auge fallen, sei es durch direkte Einstrahlung oder durch Reflexion.
  6. Lärmbelastung: Zu starker Lärm kann sich ebenfalls negativ auf die Gesundheit auswirken. Für Mehrpersonenbüros wird ein Bereich zwischen 35 und 45 Dezibel empfohlen, 55 gelten als grenzwertig. Entsprechend ist für Lärmschutzmaßnahmen zu sorgen.

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