Ressort Umwelt

Bundestagsmitglied und Schwarzschwimmer Ströbele (Grüne) zeigte 13-jährigen an

Erstellt am 25. November 2011 von Aristo
Es ist schon erstaunlich, wie kleinkariert mancher Zeitgenosse sein kann.

Folgendes hat sich zugetragen. Anfang August war der Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele mit Frau Juliana Ströbele-Gregor im Weinheimer Waidsee schwimmen, an einer Stelle, wo aber Schwimmen verboten ist.

Das kümmert jedoch einen Bundestagsabgeordneten nicht. Die beiden schwammen also so vor sich hin und freuten sich wohl diebisch, das kostenpflichtige Strandbad umgangen zu haben. Plötzlich traf Frau Ströbele etwas am Kopf. Die Ursache war schnell gefunden. Eine Gruppe Jugendliche eines Angelvereins schoßen mit Hilfe einer Schleuder Futterkugeln ins Wasser, um Fische anzulocken. Eine dieser Futterkugeln traf Frau Ströbele am Kopf.

Daraufhin entwendete Herr Ströbele nach den Schilderungen der beteiligten Personen sehr zornig dem Jungen die Futterschleuder und schrie die Kinder.

Herr Ströbele zeigte den Jungen wegen gefährlicher Körperverletzung mittels einer Waffen an. Welch eine Lachnummer. Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat jedoch die Ermittlungen eingestellt. Zum einen ist der 13-jährige Strafunmündig und zum anderen konnte kein Vorsatz festgestellt werden.

Die Frau wurde schlicht übersehen und versehentlich getroffen.

Der aufgebrachte Ströbele ließ sich aber nach Angaben der Beteiligten nicht beruhigen. Auf den Hinweis, dass die Frau sich außerhalb des Schwimmbereichs im Wasser aufgehalten habe, soll den Mann noch zorniger gemacht haben. Das täte nichts zur Sache. “Der Mann war außer Rand und Band und völlig uneinsichtig”, so ein Zeuge.

Und solche Leuchten wollen das Volk vertreten. Ströbele ist Jurist. Der Mann ist inzwischen 71 und sollte sein Bundestagsmandat abgeben.

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KOMMENTARE ( 1 )

Von Jörg Reinholz
Veröffentlicht am Montag, 28. November um 20:10
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Der Gag an der Sache ist, dass Ströbele den Anspruch gar nicht gerichtlich durchsetzen kann weil die Darstellung, juristisch gesehen, nur formell und nur unwesentlich unrichtig ist.

Wenn Herr Ströbele mit seiner Frau zusammen erscheint um die Anzeige zu erstatten, dann muss er gegen sich gelten lassen, dass dies dieses zumindest den Anschein erweckt, dass er mit dem Vorgang nicht nur einverstanden sondern sogar mindestens beteiligt war.

Die Abmahnung hätte er besser gut gerollt… aber nicht verschickt.

Hinzu kommt: Dem abmahnenden Anwalt in eigener Sache stehen die Abmahngebühren nicht zu – das habe ich selbst einem Abmahngauner Günter Freiherr Gravenreuth vor den Gerichten sehr geduldig erklärt. Auch der Ströbele hat erst einmal eigene Mittel einzusetzen und so eine Abmahnung rotzt ein halbwegs brauchbarer Jurist in 20 Minuten hin. In 10 Minuten wenn er sie nur diktiert.

Demnach hat aber auch der Jurist Hans-Christian Ströbele erst einmal eigene Mittel einzusetzen – oder was ist das für ein Jurist, der nicht mal die Abmahnung selbst verfassen kann?

Was ich machen würde ist dem Ströbele die geforderte Unterlassungserklärung zu geben (ich selbst wahrscheinlich nicht mal das) und mit gleicher Post eine negative Feststellungsklage wegen der Kostenforderung (ich selbst auch wegen des erhobenen Anspruches) anzustrengen.

Um dann ein paar Monate später mal richtig laut über einen Jurist zu lachen.

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