Von RA Dr. Peter Nagel, LL.M., Frankfurt am Main
Der Bundesgerichtshof hat mit einer am 26. Juli 2011 veröffentlichten Entscheidung (Az: BLw 12/10) jurisitsches Neuland betreten. Es ging um die praktisch wichtige Frage, ob über die Ausübung von sog. siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechten die Errichtung von Windkraftanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen verhindert werden kann. Der Bundesgerichtshof hat zu Gunsten der Projektentwickler entschieden.
Die zentralen Aussagen der Entscheidung lauten:
Der Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks zur Errichtung einer Windkraftanlage kann nach § 9 Abs. 6 GrdstVG genehmigt werden, weil die Sicherung und der Ausbau einer die Umwelt schonenden Energieversorgung zu den zu berücksichtigenden allgemeinen volkswirtschaftlichen Belangen gehört.
Soll das Grundstück als Abstandsfläche für eine auf dem Nachbargrundstück betriebene Anlage erworben werden, kommt nach § 9 Abs. 6 GrdstVG eine Genehmigung nur eines zeitlich begrenzten Erwerbs zum Zweck der Bestellung einer Dienstbarkeit in Betracht, verbunden mit der Auflage, das Grundstück anschließend an einen Landwirt zu veräußern.
Ressort Recht
Bundesgerichtshof stärkt Rechte der Projektentwickler von Windkraftanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen
Erstellt am 26. Juli 2011 von LexegeseDiese Artikel könnten Sie auch interessieren :
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