Ressort Recht

Bundesgerichtshof entscheidet zur Regelverantwortlichkeit des Übertragungsnetzbetreibers

Erstellt am 25. Juli 2011 von Lexegese
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 15. Juni 2011 zur Regelverantwortlichkeit des nächstgelegenen inländischen Übertragungsnetzbetreibers für ein inländisches Energieversorgungsunternehmen (EVU), das zu einer ausländischen Regelzone gehört, entschieden und folgenden Leitsatz veröffentlicht:

Ein Übertragungsnetzbetreiber gilt auch dann im Sinne des § 14 Abs. 3 Satz 1 EEG 2004, § 37 Abs. 1 Satz 1 EEG 2008 als regelverantwortlich für ein inländisches Energieversorgungsunternehmen, wenn dieses zwar ein nicht zu einer inländischen Regelzone gehörendes Netz nutzt, er aber das nächstgelegene inländische Übertragungsnetz im Sinne des § 4 Abs. 6 Satz 2 EEG 2004, § 8 Abs. 4 Nr. 2 EEG 2008 unterhält.

Quelle: BGH, Urteil vom 15. Juni 2011 - VIII ZR 308/09
Bundesgerichtshof entscheidet zur Regelverantwortlichkeit des Übertragungsnetzbetreibers
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