Berlin: David Borck Immobilien vermittelt Wohnungen zum Verkauf, ohne Eigentümerin zu sein

Berlin: David Borck Immobilien vermittelt Wohnungen zum Verkauf, ohne Eigentümerin zu sein

Abmahngebühren von über 800 Euro kann ich nicht eben mal aus der Portokasse bezahlen. Unterstützung ist also herzlich willkommen.

Grund für diesen Blogbeitrag ist eine Abmahnung, die ich im Namen der David Borck Immobiliengesellschaft vom Rechtsanwalt Robert Golz aus der Kanzlei Härting kurz vor den Feiertagen erhalten habe.

Anlass war ein Beitrag aus dem September 2013. Einen Artikel in der Morgenpost aufgreifend hatte ich die Geschichte eines Hauses in der Linienstraße 118 beschreiben, dessen Immobilienwert sich innerhalb von 16 Jahren um etwa das Zehnfache gesteigert hatte: „Goldrausch in der Linienstraße

1997 erwarb ein Hamburger Ehepaar das Haus für umgerechnet 700.000 Euro. Nach mehreren Eigentümerwechseln wurden 2013 die meisten Wohnungen des Hauses über die David Borck Immobiliengesellschaft für insgesamt etwa 8.000.000 Euro u.a. bei Immobilienscout24 zum Kauf angeboten. Über die Webpräsenz von David Borck Immobilien sind die aktuellen Eigentumswohnungsangebote in der Linienstraße 118 einzusehen. Fünfzehn der etwa zwanzig Wohungen sind bereits als “verkauft” ausgewiesen und nur noch fünf Wohnungen werden zum Erwerb angeboten. Den Angaben der Webseite zu folge sind nur noch die Hälfte der Wohnungen im Haus vermietet.

Gegenstand der Abmahnung und der geforderten Richtigstellung waren zwei als “unwahre Tatsachenbehauptung” angesehene Formulierungen, die die David Borck Immobiliengesellschaft fälschlicherweise als Eigentümerin des Hauses in der Linienstraße 118 auswiesen.

Im Schreiben der Kanzlei Härting heisst es dazu:

“Unsere Mandantin ist indes nicht Eigentümerin des Grundstücks in der Linienstraße 118 in Berlin-Mitte. Sie übernimmt lediglich die Vermittlung des Verkaufs der dortigen Eigentumswohnungen.”

Die Behauptung, David-Borck-Immobilien sei Eigentümerin – so das Schreiben weiter – sei “im höchsten Maße geeignet, unsere Mandantin in ihrem allgemeinen Unternehmenspersönlichkeitsrecht zu verletzen.” Die Behauptung sei geschäftsschädigend und angeblich hätten sogar Kunden von David-Borck-Immobilien aufgrund der Behauptung die Geschäftsbeziehung zu ihr beendet.

Kurzum: Die David Borck Immobiliengesellschaft ist nicht als Eigentümerin, sondern lediglich als Vermittlerin der Eigentumswohnungen am Immobiliengeschäft in der Linienstraße 118 beteiligt. Um also die kleine Unkorrektheit des urspünglichen Blogbeitrages nicht zu wiederholen: Die von David-Borck-Immobilien in der Linienstraße 118 angebotenen Wohnungen gehörten ihr gar nicht.

Der von mir beauftragte Rechtsanwalt Dr. Ansgar Koreng hat in meinem Namen Kontakt zur Gegenseite aufgenommen um zu signalisieren, dass ich die umstrittene Passage gerne ändern kann. Was ich inzwischen auch getan habe. Auch eine entsprechende Unterlassungserklärung habe ich mittlerweile abgegeben: Ich werde künftig nie wieder behaupten, die David Borck Immobiliengesellschaft sei Eigentümerin des Hauses in der Linienstraße 118 in Berlin-Mitte. Inhaltlich ist das alles kein Problem: Ärgerlich sind allenfalls die Kosten der Abmahnung von über 800 Euro. Für einen unkommerziell betriebenes Blog ein reichlich happiger Betrag.

Mein Anwalt, der häufig Blogger vertritt, sagte mir, dass es oft vorkommt, dass jemand, über den unvorteilhaft berichtet wurde, juristische Möglichkeiten sucht, so eine Berichterstattung anzugreifen. Wenn man dann am Kern der Geschichte nichts beanstanden kann, werden eben irgendwelche Kleinigkeiten angegriffen. Das sei leider mittlerweile ziemlich üblich geworden. Dass sich so etwas auf die freie Meinungsäußerung im Internet einschüchternd auswirken kann, liegt auf der Hand.

Am Kern des Beitrages – der die Ertragserwartungsspekulation des Berliner Wohnungsmarktes beschreibt, an der auch die David Borck Immobiliengesellschaft beteiligt ist – ändert die vorgenommene Korrektur indess nichts. Ob die Rolle als Vermittlerin von in Einzeleigentum umgewandelten Mietwohnungen für die David Borck Immobiliengesellschaft tatsächlich vorteilhafter ist als der Status einer Eigentümerin, mag jede/r selbst entscheiden.

Das Gentrificationblog jedenfalls wird auch künftig über die sozialen Folgen der Aufwertung, die Akteure und die Hintergründe der Berliner Stadtentwicklung berichten.



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