Ausbildung zum Immobilienmakler: Individuelle Fördermöglichkeiten nutzen

Eine umfangreiche Ausbildung zum Immobilienmakler kann mit hohen Kosten verbunden sein. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um eine schulische oder studentische Ausbildung handelt. Gleiches gilt für Weiterbildungen oder Aufstiegsqualifizierungen. Anders sieht es dagegen während einer betrieblichen Ausbildung aus. Hier müssen die Lehrlinge in der Regel keinerlei Gebühren zahlen und erhalten zusätzlich ein Lehrlingsgehalt, das gemessen an den durchschnittlichen Ausgaben für den Lebensunterhalt jedoch sehr gering ist. In beiden Fällen - schulische/studentische Ausbildung und betriebliche Ausbildung - bietet der Bund verschiedene finanzielle Fördermöglichkeiten, die in der Regel allen Antragstellern offenstehen und durchaus genutzt werden sollten. Ob Begabtenförderung, Meister-BAföG, Bildungskredit oder Berufsausbildungsbeihilfe: ein Blick auf die Kriterien lohnt sich.

Betriebliche Ausbildung in der Immobilienbranche fördern lassen

Betriebliche Ausbildungen werden branchenunabhängig vorrangig durch die Berufsausbildungsbeihilfe - kurz BAB - gefördert. Wesentliche Voraussetzung ist, dass die Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Beruf stattfindet. In der Immobilienbranche kommt somit beispielsweise eine Ausbildung zur Immobilienkauffrau infrage. Darüber hinaus darf der Antragsteller während der Ausbildung nicht bei den Eltern oder einem Elternteil wohnen. Ferner findet eine Förderung durch BAB nur dann statt, wenn die Bestreitung des Lebensunterhalts, der möglicherweise anfallenden Fahrtkosten oder sonstige Aufwendungen nicht aus eigenen finanziellen Mitteln bestritten werden können. Dementsprechend findet eine Bedürftigkeitsprüfung statt, bei welcher auch das Einkommen des Ehepartners, des Lebenspartners oder der Eltern berücksichtigt wird. Entsprechende Anträge können über die Bundesagentur für Arbeit bezogen werden. Sofern dem Antrag stattgegeben wird, findet die finanzielle Förderung über den gesamten Zeitraum der Berufsausbildung statt. Interessenten, die sich vorab informieren möchten, ob ihnen BAB zusteht, können den BAB-Rechner der Arbeitsagentur nutzen. Dieser ist unter folgendem Link erreichbar: http://babrechner.arbeitsagentur.de/

Während einer betrieblichen Ausbildung besteht zudem, unter bestimmten Voraussetzungen, die Möglichkeit Kindergeld zu beziehen. Jugendliche und junge Erwachsene haben einen entsprechenden Kindergeldanspruch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, sofern sie sich für einen Beruf ausbilden lassen. Hierbei werden nicht nur staatlich anerkannte Ausbildungsberufe berücksichtigt, sondern sämtliche Maßnahmen, die der beruflichen Entwicklung dienen.

Schulische und studentische Ausbildung in der Immobilienbranche fördern lassen

Die betrieblichen Ausbildungsplätze in der Immobilienbranche sind begrenzt. Viele Interessenten nutzen daher die vielfältigen Möglichkeiten einer schulischen Ausbildung. Diese ist grundsätzlich mit teils sehr hohen Gebühren verbunden. Gleichzeitig erhalten die Schüler keinerlei finanzielle Leistungen in Form eines Lehrlingsgehalts. Umso wichtiger sind an dieser Stelle die individuellen Fördermöglichkeiten. Besonders interessant ist an dieser Stelle das BAföG, welches sowohl Auszubildende, wie auch Studenten beantragen können. Bei der Gewährung von BAföG gibt es jedoch gravierende Unterschiede.

Schüler einer beruflichen Ausbildung erhalten das gewährte BAföG als Vollzuschuss. Sie müssen es nicht an die bewilligenden Behörden zurückzahlen. Auszubildende müssen den jeweiligen Antrag beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung stellen. Anders sieht es bei Studenten aus. Sie erhalten die Förderung nur zur Hälfte als Zuschuss. Die andere Hälfte gilt als zinsloses Darlehen und muss nach der beruflichen Einstiegsphase (fünf Jahre nach Beendigung der Ausbildung) zurückgezahlt werden. Die monatliche Mindestrate beträgt dann 105,00 Euro. Die Darlehenstilgung kann über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren erfolgen. Bei Darlehensnehmern, dessen monatliches Einkommen 1.070,00 Euro nicht übersteigt, kann die Rückzahlung vorübergehend ausgesetzt werden, bis sich die Einkommenssituation verbessert hat. Studierende müssen ihr BAföG über die Studentenwerke der Hochschulen beantragen.

Alternative Studienkredit

Da das BAföG nur unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt wird und darüber hinaus zumeist elternabhängig ist (vom Einkommen der Eltern abhängig), kann eine Alternative notwendig sein. Insbesondere wenn der jeweilige Antrag abgelehnt wird, lohnt sich ein Blick auf die möglichen Studienkredite externer. Zum einen bieten verschiedene Banken und Sparkassen entsprechende Darlehen, dessen Gesamtbetrag monatlich ausgezahlt wird und somit dem Lebensunterhalt dient. Zum anderen bieten aber auch Fördereinrichtungen Studienkredite, wie zum Beispiel die KfW-Bank. Über die KfW-Bank kann ein Erst- und Zweitstudium, ein postgraduales Studium sowie eine Promotion gefördert werden. Der aktuelle jährliche Zinssatz beträgt 3,91 Prozent. Die Finanzierung ist ohne Sicherheiten und unabhängig vom Einkommen möglich. Der Darlehensbetrag wird monatlich ausgezahlt, wobei die Auszahlungsbeträge zwischen 100 und 650 Euro liegen. Der Bildungskredit der KfW Bank steht allen Studierenden im Alter von 18 und 44 Jahren zur Verfügung.

Weiterbildungen und Aufstiegsqualifizierungen fördern lassen

Nicht nur Azubis interessieren sich für die verschiedensten Fördermöglichkeiten auf ihrem Weg zum Immobilienmakler, auch Personen, die an einer Weiterbildung oder Aufstiegsqualifizierung teilnehmen. In diesem Zusammenhang gibt es abermals unterschiedliche Lösungen. Beispielsweise das Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, welches zum Bereich der Begabtenförderung gezählt wird. Gefördert werden junge Menschen, die ihre Berufsausbildung besonders erfolgreich beendet haben und sich weiter qualifizieren möchten. Ferner bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung Aufstiegsstipendien, die ebenfalls zum Programm der Begabtenförderung zählen und Berufserfahrene bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums unterstützen sollen. Beispielsweise Immobilienkaufleute, die Immobilienwirtschaft studieren möchten.

Alternativ kann auch das Meister-BAföG sehr sinnvoll sein. Meister-BAföG richtet sich an Personen, die einen ersten anerkannten Berufsabschluss vorweisen können und sich in der selben Branche fortbilden wollen, beispielsweise zu Fachkaufleuten, Maklern oder Meistern. Allerdings muss die jeweilige Maßnahme auf eines der folgenden Dinge vorbereiten:

+ öffentlich rechtlich geregelte Fortbildungsprüfung gemäß dem BBiG oder der HWO

+ gleichwertige Fortbildungsabschlüsse nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen

+ Fortbildungsabschlüsse, die an anerkannten Ergänzungsschulen erlangt werden (auf Grundlage der staatlich genehmigten Prüfungsordnungen)

Sofern die Voraussetzungen für Meister-BAföG erfüllt sind, wird nicht nur eine erste Aufstiegsfortbildung gefördert, sondern grundsätzlich jede Maßnahme. Die jeweilige Maßnahme muss allerdings mindestens 400 Unterrichtsstunden beinhalten. Auch Fernlehrgänge können unter Umständen über das Meister-BAföG gefördert werden.

Auch das Arbeitsamt kann helfen

Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personenkreise können ihre Weiterbildung zum Immobilienmakler unter Umständen über die Bundesagentur für Arbeit fördern lassen. Für die Bewilligung muss die Weiterbildung notwendig sein, um der Arbeitslosigkeit zu entkommen beziehungsweise eine androhende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Ferner müssen Antragssteller eine dreijährige Berufstätigkeit oder eine Berufsausbildung vorweisen können. Bevor der jeweilige Kurs beginnt, ist eine entsprechende Beratung zwingend notwendig. Weiterhin muss sowohl der Bildungsträger wie auch die Veranstaltung für die Förderung mit einem Bildungsgutschein zugelassen sein. Diese Informationen können über den jeweiligen Träger erfragt werden. Sofern der Bildungsgutschein bewilligt wird, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Kosten für die Weiterbildung.

Weitere Alternativen sind unter anderem die Bildungsprämie und der Bildungscheck NRW. Bei der Bildungsprämie handelt es sich um eine staatliche Förderung, die darauf abzielt, Weiterbildungsmaßnahmen attraktiver zu gestalten. Die finanziellen Mittel für den Bildungscheck NRW stellt der Europäische Sozialfonds zur Verfügung. Unterstützer ist jedoch das Land Nordrhein-Westfalen. Bei dieser Förderform wird die Hälfte der anfallenden Gebühren (beispielsweise Seminarkosten) übernommen.

Fortbildungskosten von der Steuer absetzen

Sofern eine Förderung der Ausbildung zum Immobilienmakler nicht infrage kommt, können die anfallenden Gebühren (monatliche Schulgebühren, Studiengebühren, Literaturkosten) von der jährlichen Steuer abgesetzt werden. Die jeweiligen Ausgaben sind von den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit, als Werbungskosten, abzugsfähig. Auch Selbstständige und Freiberufler haben die Möglichkeit, ihre Aus- und Weiterbildungsgebühren steuerlich geltend zu machen. Die Berücksichtigung ist grundsätzlich bis zur Höchstgrenze der Sonderausgaben möglich. Dieser Weg ist vor allem für alle, die sich für ein Fernstudium entscheiden zu empfehlen.


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