Außergerichtliche Streitschlichtung über die neue OS-Plattform der Europäischen Kommission

Die neue OS-Plattform der Europäischen Kommission soll eine Hilfe bei Streitigkeiten im grenzüberschreitenden Onlinehandel sein. Sie bietet dem Verbraucher und auch dem Händler neue Chancen zur Streitbeilegung. Wie es dabei mit den Kosten aussieht und welche neuen Pflichten nun auf die Händler zukommen zeigt dieser Artikel. Außergerichtliche Streitschlichtung über die neue OS-Plattform der Europäischen Kommission

Etwas holprig sah der Start schon aus. Welcher Start mag nun mancher fragen. Die OS-Plattform funktioniert doch noch gar nicht. Das ist tatsächlich so. Online-Händler im B2C Bereich wurden verpflichtet, ab dem 9.1.2016 auf die Webseite der OS-Plattform zu verlinken. Das Problem an der Sache war allerdings, dass es zu diesem Zeitpunkt weder eine Plattform noch einen Link gab. Wer keinen Rechtsbeistand wie z.B. den Händlerbund hat, lief Gefahr, eine Abmahnung zu bekommen. Mittlerweile gibt es zwar einen Link, aber noch immer keine funktionierende Plattform. Das soll sich am 15.2.2016 ändern. Was hinter dieser Plattform steckt, was Verbraucher künftig können und was Händler müssen, versuchen wir hier zu erklären.

Was steckt hinter der OS-Plattform?

In der EU-Verordnung Nr. 524/2013 wurde bereits am 21.5.2013 die Einrichtung einer Plattform zur Klärung von Online-Streitigkeiten (OS-Plattform) beschlossen. OS steht hier für Online Streitbeilegung. Sie stellt eine zentrale Anlaufstelle sowohl für den Verbraucher als auch Unternehmer bereit, die ihre Streitigkeiten außergerichtlich beilegen möchten. Auf der Plattform werden unterschiedliche Formulare bereitgestellt, zu denen auch das elementare Beschwerdeformular gehört. Diese können am Bildschirm elektronisch ausgefüllt und abgesendet werden. Die OS-Plattform stellt lediglich Informationen bereit und fungiert als Vermittler zwischen den Parteien und den streitschlichtenden Stellen. Genau das ist derzeit das Problem in Deutschland. Eine solche Stelle gibt es derzeit noch nicht.

Am 03.12.2015 wurde das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) beschlossen. Diese AS Stelle ist der deutsche Beitrag zur EU Verordnung. Allerdings wurde das Gesetz noch nicht abschließend vom Bundesrat behandelt und soll frühestens im Januar 2017 in Kraft treten. So eröffnet sich für Online-Händler ein neues Abmahnthema das durch bürokratischen und politischen Irrsinn entstanden ist. Ich bin nur froh, daß ich Mitglied im Händlerbund bin und dieser die Haftung für seine Rechtstexte übernimmt.

Das können Verbraucher

Fühlt sich ein Verbraucher falsch behandelt, kann er über die OS-Plattform in seiner Landessprache eine Beschwerde einreichen und die nötigen Unterlagen anhängen. Diese Beschwerde soll dann an die zuständigen Schlichtungsstellen weitergeleitet und der Beschwerdegegner informiert werden. Diese AS Stellen sind in ihren Möglichkeiten jedoch sehr eingeschränkt und können nur Empfehlungen geben. Ist der Verbraucher mit diesen nicht einverstanden, kann er dennoch vor Gericht ziehen.

Das müssen Online-Händler im B2C Bereich

Händler können natürlich den gleichen Weg gehen und sich auch über einen Kunden beschweren. Fraglich ist derzeit aber noch, ob es hierzulande auch eine Schlichtungsstelle geben wird, die sich dieser Konstellation annimmt.

Vorrangig wird es aber Pflichten für den Händler geben, die durch die chaotische und noch unvollständige Umsetzung der Verordnung nicht gerade erleichtert werden. Die Hauptpflicht ist der Hinweis auf die neue OS-Plattform in Form einer Verlinkung aus dem Impressum und den AGB/Kundeninformationen. Auch die deutsche AS Stelle muss verlinkt werden, sobald es einen entsprechenden Link gibt. Es ist also ratsam einen permanenten rechtlichen Beistand bei den Rechtstexten zu haben oder das Thema in den Medien zu verfolgen. Verpflichtend ist diese für alle Online-Händler die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge abschließen. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Verträge über einen Online-Shop oder Marktplätzen wie eBay, Amazon und Co abgeschlossen werden.

Kosten einer Streitschlichtung

Die Nutzung der OS-Plattform ist für beide Parteien kostenfrei. Da hier aber nur vermittelt wird und die eigentliche Arbeit von den nationalen AS Stellen geleistet wird, können durchaus noch Kosten entstehen. Da es jedoch noch keine nationalen AS Stellen gibt, bzw. deren gesetzliche Grundlagen aktuell noch nicht abschließend behandelt wurden, muss der Punkt der Kosten noch offen gelassen werden.

Fazit:
Die Idee mag vielleicht gut sein. Ob es der Nutzen ebenso ist, muss sich erst noch zeigen. Zumindest der Start war mehr als holprig und eine vollständige Nutzung wird wohl noch viele Monate auf sich warten lassen. Bleibt nur zu hoffen, dass Händler durch diesen chaotischen Ablauf nicht durch Abmahnungen zur Kasse gebeten werden.

Foto: MEYDOT.NET


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