Arbeiten wenn es angeschafft wird, ist das schon anschaffen gehen?

Arbeiten wenn es angeschafft wird, ist das schon anschaffen gehen?

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GTL | 3.4.2014 | Kommentare (0)

 

Arbeiten wenn es angeschafft wird, ist das schon anschaffen gehen?

Einer der Zankapfel während der letzen Nationalratswahl, die flexible Arbeitszeit, wenn es der Betrieb wünscht, scheint jetzt in aller Stille innerhalb der SPÖVP Regierung durchgewunken zu werden. (http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/1585142/Arbeitszeiten_Lockerung-fur-12StundenTag? )

Wie der Screenshot der Presse HP zeigt, halten sich unter deren Lesern Befürworter und Gegner ziemlich die Waage.

So ganz überraschend kommt das ja nicht, wie selbst die Presse aus ihrem Archiv mit einem Artikel vom 16.12.2013 nachweisen kann (http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/1505147/ZwolfStundenTag-kommt-in-Sonderfaellen-jetzt-doch?) 
Dass auch jener Artikel mit derselben Bildillustration versehen war wie der aus 2014 spricht für eine gewisse Überlastung des Layouts, aber das ist wohl eine andere Geschichte ...

Aktuell scheint nur noch die Farge offen, mit welchem Zuckerl sich die Arbeitnehmerverteter abspeisen lassen, damit sie auch ihren Sanktus geben, dass der Arbeitgeber im Bedarfsfall die tägliche Arbeitszeit auf 12 Stunden erhöhen kann. 
Sozialminister Hundsdorfer beruhigte aber sofort, das die Wochenarbeitszeit von maximal 50 Stunden nicht angetastet werden wird und es schon auch noch Überstundengeld geben wird!

http://kurier.at/politik/inland/flexiblere-arbeitszeiten-12-stunden-tag-angeblich-in-vorbereitung/58.702.415

Als Arzt kann man da nur müde lächeln. Wir erinnern uns an die Schlagzeilen vor wenigen Tagen:
Ärzte-Arbeitszeit: EU mahnt Österreich
http://derstandard.at/1395057173773/EU-Arbeitszeitrichtlinie-setzt-Sozialministerium-unter-Druck
Während Dienste von 70 Stunden und mehr in österreichischen Spitälern gang und gäbe sind, erlaubt die Arbeitszeitrichtlinie der EU nur eine Maximalarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche inklusive Überstunden. Dem widerspricht allerdings das österreichische Krankenanstalten-Arbeitsgesetz, nach dem bis zu 72 Stunden erlaubt sind.  
"Im vorigen Jahrhundert" trat ich Samstags um 8:00 meinen Wochenenddienst an der Klinik an und war froh, wenn ich am Montag vor 18:00 die Hütte wieder verlasen durfte, wohlgemerkt das alles als Gemenge (Konglomerat darf man ja nicht mehr sagen) aus angeblichen Bereitschaftsdienst und vollbezahlten Überstunden zu einer regulären 40- Stundenwoche, die aber in  der Praxis ohne hin nicht durch die Uhr sondern die noch nicht angehängten Infusionen, wartenden Patienten oder Kongressdeadline begrenzt wurde.

Ich kenne keinen Mitarbeiter im Gesundheitssystem, der im Notfall (und Notfälle können auch plötzliche krankeitsbedingte Ausfälle der Kollegenschaft sein, die bei der engen Personaldecke absehbar und regelmäßig zu GesetzesvVerletzungen führen) seinen Arbeitsplatz verlässt, wenn dort noch ein dringender Fall wartet. Ich kenne aber auch genug Ich-AGs, kleine Selbstständige, ... etc. deren Arbeitszeit sich an keine gesetzliche Regelung hält, aber irgendwann stellt man sich schon zwei Fragen:

Weshalb sind die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen im Gesundheitsbereich so grundverschieden von dem im "Rest" der unselbstständigen Erwerbstätigen?

Wenn wir alle -nicht nur die Generation Praktikum - bald nur mehr an Straßenrand darauf warten, bis uns jemand aufgabenbezogen Geld für unsere Arbeit bezahlt, dann sollte dies langsam auch in den Lohn eingepreist werden, denn so war das nie ausgemacht.



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