AMAZON und die Hartz-IV-Sanktionen

An und für sich wird der grundgesetzwidrige, menschenverachtende Umgang der AMAZON-Verantwortlichen sehr einseitig diskutiert. Die Verantwortung der Hartz-IV-Erfinder (SPD/Grüne) und deren Nachfolger (UNION/FDP), denen die Hartz-IV-Sanktionsregeln noch nicht zu weit gingen, verschärften diese noch nach 2004.

Völlig unklar bleibt bei der AMAZON-Diskussion in den bekannten Politik-Shows, wie sich die Jobcenter (=Bundesanstalt für Arbeit) und Sozialagenturen (=Optionskommunen) bei den Job-Nachfragen verhalten hatten.

Dies auch vor dem Hintergrund, dass die menschenverachtende, rechtswidrige Behandlung der Ausgebeuteten seit Jahren bekannt war, auch vielen Jobcentern und Sozialagenturen!

Das Dilemma ist, dass die kriminelle und gegen das internationale Recht klar verstoßende “Zwangsarbeit” für die Betroffenen in eine beinahe ausweglose Situation führt. Dies betrifft zumindest die Mehrzahl der Leistungsberechtigten nach SGB II, die sich nicht rechtskundigen Hilfsorganisationen anschließen (z.B. Erwerbslosen-initiativen), die ihnen Schutz gewähren.

Das SGB II hat den (diffusen) Begriff der “zumutbaren Arbeit” (§ 10 Abs. 1 SGB II) eingeführt und darauf  “verzichtet” klarstellend im Gesetz explizit darauf hinzuweisen, dass beispielsweise eine “sittenwidrige Bezahlung” oder eine “menschenunwürdige Behandlung” (z.B. wie bei AMAZON feststellbar) ein “wichtiger Grund” (vgl. § 10 Abs. 1 unter Nr. 5 SGB II) sein kann, um das Arbeitsangebot von vornherein abzulehnen.

Die Praxiserfahrung zeigt, dass die “einfachen Bearbeiter” bei den Sozialagenturen und Jobcentern auch mit den Bestimmungen der Beratung (§ 14 SGB I) und der Auskunft (§ 15 SGB I) häufig überfordert sind. Vielmehr wird den Betroffenen verkürzt dargestellt, dass sie jede “zumutbare Arbeit” annehmen müssen und bei Ablehnung mit Sanktionen bzw. Kürzung des Arbeitslosengeldes II (vgl. § 31a Abs. 1 SGB II) zu rechnen ist.

Die nach Grundgesetz (Gewährung des unabdingbaren Existenzminimums nach der Rechtsfortschreibung des BVerfG) und Internationalem Recht für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren rechtswidrigen “Sanktionen” im Sinne der Entziehung des teilweisen bis hin zu 100 % des “Existenzminimums” (Geldleistungen), werden von seriösen Rechtsexperten aus der Fachwelt seit Anbeginn der Hartz-IV-Regelungen in 2004 scharf kritisiert.

Insbesondere für Jugendliche und junge Erwachsene entsteht durch die systematische und oben skizzierte rechtswidrige Vorgehensweise der Behörden, teilweise alleine aus Gründen der Budgetschonung, ein gewaltiger Druck auf Hartz-IV-Empfänger, jede Arbeit, also auch klar sitten- bzw. rechtswidrige, anzunehmen, so dass mit Fug und Recht, bei Würdigung aller Umstände, von gesetzlich verordneter und behördlich durchgesetzter “Zwangsarbeit” allzu häufig gesprochen werden kann.

Nicht bekannt ist, ob Jobcenter oder Optionskommunen bei der (Zwangs-)Vermittlung der menschenunwürdigen AMAZON-Jobs Sanktionen verhängt hatten, wenn sich Leistungsberechtigte nach SGB II geweigert hatten, sich solchen Arbeitsbedingungen auszusetzen. Es könnte hilfreich sein, wenn sich durch Sanktionen Betroffene an Erwerbsloseninitiativen oder Fachanwälte für Sozialrecht wenden, damit die unzulässigen Sanktionen rückwirkend aufgehoben werden. Das könnte auch für anders gelagerte Sanktionen gelten, da erfahrungsgemäß viele Sanktionen rechtswidrig verhängt wurden und deshalb Verfahren vor dem Sozialgericht bekanntlich häufig zu Gunsten der Hartz-IV-Empfänger entschieden werden.

Es ist zu vermuten, dass es solche “AMAZON-Sanktionen” gegeben hatte und dies keineswegs “Einzelfälle” waren. Denn nicht selten arbeiten die Behörden oder den Behörden nahestehende “Vermittler” (Stichwort: “Industrie”, die sich um Hartz-IV gebildet hat, um an die reichlich sprudelnden Steuergelder heranzukommen) eng mit Gesellschaften wie AMAZON zusammen.

Der in den Politik-Shows verschwiegene Zusammenhang zwischen der gezielten und gewollten “Versklavungswirkung” der Hartz-IV-Gesetzgebung und den Konzernen, die durch Abbau der “Normalarbeitsplätze” ihre Renditen steigern und gleichzeitig den Lohn- und Gehaltswünschen der noch vorhandenen “Normal-Arbeitnehmer” in Vollzeit entgegenwirken, ist offenkundig. Im Sinne der “Stückwerk-Behandlung” solcher Themen, ohne Zusammenhänge aufzuzeigen, werden die wirklichen “politischen” Absichten der Eliten der Alt-Parteien verschleiert: Es gibt eine Interessenlage, etwa ein Drittel der Arbeitnehmer in der Armut bzw. in Hartz-IV zu halten, damit das Lohnniveau insgesamt durch die Drohkulisse des “sozialen Abstiegs” niedrig gehalten werden kann. Die Statistiken über die Lohn- und Gehaltsentwicklung der letzten 10 Jahre sind da eindeutig.

Der Entzug des “Existenzminimums” durch “Sanktionen” ist im Kern menschenverachtend und rechtswidrig.

Das BVerfG hatte in seinem Urteil aus 2010 ( 1 BvL 1/09 vom 9.2.2010) folgendes bezogen auf die Gewährung des Existenzminimums im 1. und 2. Leitsatz hervorgehoben:

1. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.

2. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. …

Die “Rechtsfortschreibung” des BVerfG widerspricht klar der derzeit geltenden und zum Teil missbräuchlich angewandten Gesetzeslage, insbesondere der Sanktionspraxis!

Einfach die Parteien bei der nächsten Bundestagswahl abwählen, die an dieser Hartz-IV-Gesetzgebung und Sanktionspraxis festhalten wollen.

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