Adoptionsrecht für Homosexuelle

Am 4. November tagte in Berlin die Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Berlin.  Den Vorsitz hatte der Hamburger Justizsenator Dr. Till Steffen. Er äußerte sich zu der Produktivität und den Ergebnissen positiv: „Wir haben heute zu entscheidenden gesellschafts- und rechtspolitischen Punkten einstimmige Beschlüsse erzielen können.“

Diese Beschlüsse betreffen auch die rechtliche Stellung von Homosexuellen und zwar im besonderen Maße!

Die Justiz und das Wohl des Kindes

Neben den Themen Datenschutz, Sicherheitsverwahrung und Geschlechterquoten in Aufsichtsräten und Vorständen kam auch das Adoptionsrecht für Lesben und Schwule endlich wieder auf den Tisch. Der Ausgang dieser Debatte ist für gleichgeschlechtliche Paare mit Kinderwunsch endlich einmal erfreulich.

Es wurde beschlossen, die Bundesregierung aufzufordern, auch Eingetragenen Lebenspartnerschaften die Adoption eines Kindes endlich zu ermöglichen. Es ist bekannt, doch ich sage/schreibe es gern noch einmal, dass dieses Recht bisher nur Eheleuten und Alleinstehenden zustand. Homosexuellen Paaren war bisher nur das Recht der Stiefkindadoption eigeräumt wurden, also das Adoptieren eines leiblichen Kindes einer Partnerin bzw. eines Partners durch die jeweils andere bzw. den jeweils anderen.

Dass diese Einschränkung schon lange nicht mehr der deutschen Gesellschaft entspricht, war eigentlich schon lange klar, doch jetzt rückt die Problematik endlich wieder in den Mittelpunkt der politischen Diskussionen.

Dazu Justizsenator Dr. Till Steffen: „Die Beschränkung des Adoptionsrechts auf die Stiefkindadoption ist nicht systemgerecht. Wichtig ist nicht die biologische Elternschaft, sondern die liebende Fürsorge der Eltern für das Kind. Schwule und Lesben sind genauso gute oder schlechte Eltern wie Heterosexuelle.“

Endlich scheint das Kindeswohl wieder an erster Stelle zu stehen!

Die Justiz und das Wohl des Kindes

Anlass zur Hoffnung gibt, dass es sich hier um eine länder- und parteiübergreifende Initiative handelt. Nun ist die Bundesregierung wieder in der Verantwortung. Dass diese in letzter Zeit in Sachen Homo-Recht eine deutliches Defizit aufweist, kann zwar nicht geleugnet werden, doch es ist zu erwarten, dass sich die Regierung, mangels sachlicher Gründe für diese Diskriminierung, der Initiativen für die Öffnung der Adoption nicht länger verschließen kann. Alles andere käme einem öffentlichen Bekenntnis zur Homophobie der deutschen Bundespolitiker gleich… und dann kann unser Außerminister gleich seiner Ämter enthoben werden.

Herzlichen Glückwunsch für diese kluge Entscheidung und viel Glück für deren Umsetzung, liebe Justizministerinnen und Justizminister!

 Photos: flickr.com von arne.list und Badruddeen


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